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  • 01.02.2004 | Vermietung

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf einer Immobilie

    Wird eine zum Privatvermögen gehörende Mietimmobilie nach Ablauf der Spekulationsfrist "steuerfrei" verkauft, darf eine Vorfälligkeitsentschädigung zur Ablösung des Immobilienkredits nicht als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof widersprach damit dem Finanzgericht Köln (Ausgabe 11/2002, Seite 6).

    Begründung: Die Entschädigung hänge aus steuerlicher Sicht nicht mit der Erzielung von Miteinnahmen zusammen, sondern mit dem steuerlich unbeachtlichen Vermögensbereich. Das gelte auch, wenn mit dem Darlehen nicht Anschaffungs- oder Herstellungskosten finanziert worden sind, sondern sofort abziehbare Werbungskosten.

    Beachten Sie: Liegt ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft vor, mindert die Vorfälligkeitsentschädigung den steuerpflichtigen Spekulationsgewinn. (Urteil vom 23.9.2003, Az. IX R 20/02; Abruf-Nr.  032801 )

    Quelle: Ausgabe 02 / 2004 | Seite 6 | ID 96049