01.04.2006 | Vermögensübertragung
Schenkung eines Mietobjekts an minderjährige Kinder
Für die steuerliche Anerkennung der Übertragung eines schuldenfreien Mietobjekts auf minderjährige Kinder ist kein Ergänzungspfleger erforderlich. Zwar übernimmt das Kind Verpflichtungen aus den Mietverhältnissen, doch die sind ihrem Umfang nach begrenzt, wirtschaftlich unbedeutend und bedürfen daher nicht der Zustimmung eines Ergänzungspflegers. Die Übernahme eines Mietobjekts stellt für Minderjährige keine Gefährdung dar, weil sich der Wert des Mietobjekts gerade aus den bestehenden Mietverhältnissen erschließt. Die Vermieterpflicht, den Wohnraum zu überlassen und die Sache im vertragsmäßigen Zustand zu erhalten, ist deshalb keine, das übrige Vermögen des Kindes gefährdende Verbindlichkeit (Finanzgericht Saarland, rechtskräftiges Urteil vom13.9.2005, Az: 1 K 235/01, Abruf-Nr. 060064 )