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  • 01.08.2004 | Viel Neues aber wenig Erfreuliches für Rentner

    Die Besteuerung der Renten ab 2005

    Sind Sie Rentner oder Rentner "in spe" und wissen nicht, was Sie im Jahr 2005 steuerlich erwartet? Dann befinden Sie sich in guter Gesellschaft. Kaum ein Thema wirft derzeit mehr Fragen auf als die Rentenbesteuerung ab dem Jahr 2005. Wer muss künftig mehr oder erstmals Steuern bezahlen? Mit welchem Prozentsatz wird die Rente versteuert? Wie wirken sich Nebeneinkünfte aus? Kommen Rentner als Steuersünder ins Visier des Finanzamts, wenn sie in den letzten Jahren fälschlicherweise keine Steuererklärungen abgegeben haben? Im folgenden Beitrag finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

    Bisherige Rentenbesteuerung

    Bis 2004 müssen Rentner ihre Renten weiterhin mit dem Ertragsanteil versteuern. Besteuert wird dadurch nur der Zinsanteil für das eingezahlte Kapital in die Rentenversicherung. Das heißt: Sind Sie mit 65 Jahren in Rente gegangen, wurden Ihre jährlichen Rentenbezüge bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens mit 27 Prozent berücksichtigt. Bei einem Rentenbeginn mit 60 Jahren wurden 32 Prozent der Rente erfasst (§  22 Einkommensteuergesetz [EStG]).

    Die neue Rentenbesteuerung

    Ab dem Jahr 2005 gilt Folgendes: Haben Sie bereits vor 2005 Rente bezogen, müssen Sie künftig immer 50 Prozent Ihrer Rente versteuern.

    Beispiel
    Heinz Wolf ging 2000 mit 65 Jahren in Rente. Im Jahr 2004 besteuert das Finanzamt 27 Prozent seiner Rentenbezüge, im Jahr 2005 sind es bereits 50 Prozent.
      2004 2005
    Renteneinnahmen 14.000 Euro 14.000 Euro
    steuerpflichtiger Prozentsatz 27 Prozent 50 Prozent
    steuerpflichtiger Anteil 3.780 Euro 7.000 Euro
    ./. Werbungskosten-Pauschbetrag ./. 102 Euro ./. 102 Euro
    als sonstige Einkünfte zu versteuern 3.678 Euro 6.898 Euro

    Gehen Sie im Jahr 2005 in den Ruhestand müssen Sie ebenfalls 50 Prozent Ihrer Rente versteuern. Für jedes Jahr, das Sie später in Rente gehen, steigt der Prozentsatz. Von 2006 bis 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte, danach um einen Prozentpunkt, bis im Jahr 2040 die 100 Prozent erreicht sind (§  22 Nummer 1 Satz 3 Doppelbuchstabe aa EStG neue Fassung). Der fortlaufende Zuschlag wirkt allerdings nur auf die jeweils hinzukommenden Rentnerjahrgänge.

    Der steuerfreie Anteil der Rente wird als Freibetrag festgeschrieben. Dieser wird dann bis ans Lebensende in unveränderter Höhe von den Renteneinnahmen abgezogen. Der Freibetrag wird in dem Jahr ermittelt, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt (§  22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG neue Fassung). In welchem Jahr der Freibetrag bei Bestandsrenten ermittelt werden soll, ist offen.

    Beispiel
    Herr Müller geht im Oktober 2005 (Variante 2008) in Rente. Seine monatliche Rente beträgt 1.500 Euro. Herr Müller muss wie folgt rechnen:
      Rentenbeginn 2005 Rentenbeginn 2008
    Renteneinnahmen
    Erstjahr (3 x 1.500 Euro)

    4.500 Euro

    4.500 Euro
    steuerpflichtiger Anteil 2.250 Euro
    (50 % x 4.500 Euro)
    2.520 Euro
    (56 % x 4.500 Euro)
    ./. Werbungskosten-Pauschbetrag ./. 102 Euro ./. 102 Euro
    = zu versteuernde Rente 2.148 Euro 2.418 Euro
    Renteneinnahmen
    Folgejahr (12 x 1.500 Euro)

    18.000 Euro

    18.000 Euro
    steuerpflichtiger Anteil 9.000 Euro
    (50% x 18.000 Euro)
    10.080 Euro
    (56% x 18.000 Euro)
    ./. Werbungskosten-Pauschbetrag ./. 102 Euro ./. 102 Euro
    = zu versteuernde Rente 8.898 Euro 9.978 Euro
    Freibetrag
    Rente ./. steuerpflichtiger Anteil im Folgejahr
    9.000 Euro
    (18.000 Euro ./. 9.000  Euro)
    7.920 Euro
    (18.000 Euro ./. 10.080 Euro)

    Beachten Sie: Durch den festgeschriebenen Freibetrag werden spätere Rentenerhöhungen zu 100 Prozent versteuert. Der Freibetrag wird aber neu ermittelt, wenn sich die Rente aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ändert. Das gilt nicht bei regelmäßigen Rentenerhöhungen (§  22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG neue Fassung).

    Beispiel
    Herr Müller (Variante Rentenbeginn 2005) erhält ab 2007 eine jährliche Rentenerhöhung von 200 Euro. Er muss dann wie folgt rechnen:
    Rente 2007: 12 x 1.500 Euro + 200 Euro 18.200 Euro
    ./. festgeschriebener Freibetrag aus 2006 9.000 Euro
    ./. Werbungskosten-Pauschbetrag 102 Euro
    = Sonstige Einkünfte 9.098 Euro