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  • 01.09.2007 | Vorteile nutzen!

    Steuersparende Gestaltungsempfehlungen zum neuen Investitionsabzugsbetrag

    Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 (Abruf-Nr. 072283) wird die Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt (§ 7g Absätze 1 bis 4 Einkommensteuergesetz [EStG]). Wie immer, hat auch diese Medaille zwei Seiten. Zum Teil verbessern sich die Bedingungen, zum Teil verschlechtern sie sich. So wurden zum Beispiel die günstigen Regelungen für Existenzgründer komplett gestrichen. Lesen Sie nachfolgend, wie und wann Sie den Investitionsabzugsbetrag für sich nutzen können. 

    So funktioniert der Investitionsabzugsbetrag

    Der Investitionsabzugsbetrag beträgt wie bisher 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten. Der Abzug erfolgt nicht mehr innerhalb der Gewinnermittlung, sondern wird außerbilanziell vorgenommen. Damit entfällt die bisher erforderliche buchmäßige Bildung von Rücklagen. Das bringt besonders Bilanzierern Vorteile. Denn die Bildung der einzelnen Rücklage muss sich nicht mehr aus der Buchführung selbst ergeben.  

     

    Unser Tipp: Es reicht, wenn Sie ein Tableau über Ihre voraussichtlichen Investitionen unter Angabe der Wirtschaftsgüter und der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufstellen. Der sich daraus ergebende Abzugsbetrag wird dann von dem Gewinn laut Steuerbilanz bzw. von dem Gewinn laut Einnahmenüberschussrechnung abgezogen. 

     

    Wenn Sie dann das Wirtschaftsgut anschaffen oder herstellen, müssen Sie den in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbetrag außerhalb der Gewinnermittlung gewinnerhöhend hinzurechnen. Gleichzeitig kürzen Sie gewinnmindernd die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts. Dies ist neu gegenüber dem bisherigen Recht. 

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme