01.03.2006 | Wahl des richtigen Rechtsmittels
Antworten auf sechs Praxisfragen zur Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer
Ob die Grundsteuer für "Selbstnutzer" verfassungswidrig ist, muss das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheiden. Als Reaktion auf unseren Beitrag in der November-Ausgabe 2005 (Seite 18) haben wir viele Anfragen erhalten. Auf die sechs wichtigsten geben wir nachfolgend Antwort.
Weil die Grundsteuer in einem zweistufigen Verfahren festgesetzt wird, kommen grundsätzlich zwei Bescheide für die Anfechtung in Betracht:
Der Grundsteuermessbescheid, der von dem Finanzamt erlassen wird, dass für die Bewertung des Grundstücks örtlich zuständig ist (Grundlagenbescheid). |
Der Grundsteuerbescheid, in dem die Steuer der Höhe nach festgesetzt wird und den die zuständige Gemeinde erlässt (Folgebescheid). |
Unser Tipp: Ergeht ein neuer Grundsteuermessbescheid, sollten Sie gegen diesen Bescheid (und nicht gegen den Grundsteuerbescheid) vorgehen. Im Erfolgsfall wird bei entsprechender Änderung des Grundsteuermessbescheids auch der Grundsteuerbescheid automatisch geändert. Berufen Sie sich bei dem Einspruch auf das beim BVerfG anhängige Verfahren, beantragen Sie Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abgabenordnung.
Weil nicht jedes Jahr ein Grundsteuermessbescheid ergeht, stellt sich die Frage, wie man in diesen Fällen trotzdem in das Verfahren kommt.
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