01.07.2004 | Wegzugsbesteuerung
EuGH-Urteil erleichtert Wohnsitzwechsel innerhalb der EU
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Hürde für den Wohnsitzwechsel ins EU-Ausland aus dem Weg geräumt. Er entschied, dass die französische Wegzugsbesteuerung mit dem Grundsatz der Niederlassungsfreiheit unvereinbar ist (Urteil vom 13.4.2004, Az: C-9/02, DStR 2004, 551; Abruf-Nr. 040871). Damit dürfte auch die deutsche Regelung in § 6 Außensteuergesetz (AStG) auf Wohnsitzverlegungen innerhalb der EU nicht mehr anwendbar sein. Denn diese ist um einiges strenger als die französische Regelung.
Hintergrund: § 6 AStG fingiert bei Personen, die mit mindestens einem Prozent (wesentlich) an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind, im Falle des Wegzugs eine Veräußerung der Anteile zum Verkehrswert. Folge: Die stillen Reserven müssen versteuert werden, auch wenn die Person sich gar nicht von ihrer Beteiligung trennt.
Unser Service: Die Folgen für die deutsche Besteuerungspraxis beschreibt Dr. Thomas Kleinheisterkamp ausführlich in der Zeitschrift "Praxis Internationale Steuerberatung" (Heft 4/2004, Seite 82 bis 90). Sie finden den Beitrag auch im Online-Service unter der Abruf-Nr. 041167 .