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  • 01.07.2004 | Wegzugsbesteuerung

    EuGH-Urteil erleichtert Wohnsitzwechsel innerhalb der EU

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Hürde für den Wohnsitzwechsel ins EU-Ausland aus dem Weg geräumt. Er entschied, dass die französische Wegzugsbesteuerung mit dem Grundsatz der Niederlassungsfreiheit unvereinbar ist (Urteil vom 13.4.2004, Az: C-9/02, DStR 2004, 551; Abruf-Nr.  040871). Damit dürfte auch die deutsche Regelung in §  6 Außensteuergesetz (AStG) auf Wohnsitzverlegungen innerhalb der EU nicht mehr anwendbar sein. Denn diese ist um einiges strenger als die französische Regelung.

    Hintergrund: §  6 AStG fingiert bei Personen, die mit mindestens einem Prozent (wesentlich) an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind, im Falle des Wegzugs eine Veräußerung der Anteile zum Verkehrswert. Folge: Die stillen Reserven müssen versteuert werden, auch wenn die Person sich gar nicht von ihrer Beteiligung trennt.

    Unser Service: Die Folgen für die deutsche Besteuerungspraxis beschreibt Dr. Thomas Kleinheisterkamp ausführlich in der Zeitschrift "Praxis Internationale Steuerberatung" (Heft 4/2004, Seite 82 bis 90). Sie finden den Beitrag auch im Online-Service unter der Abruf-Nr.  041167 .

    Quelle: Ausgabe 07 / 2004 | Seite 4 | ID 96128