27.10.2008 | Werbungskosten
Keine steuerfreie Kostenpauschale für gemeinen Steuerzahler
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags können vorerst weiter ihre steuerfreie Kostenpauschale in satter fünfstelliger Höhe kassieren, ohne einen tatsächlichen Aufwand nachweisen zu müssen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat – trotz der geweckten Erwartungen (Ausgabe 1/2007, Seite 10) – die gegen diese Ungleichbehandlung gerichteten Klagen mehrerer Steuerzahler abgewiesen. Begründung: Abgeordnete haben einen verfassungsrechtlichen Sonderstatus. Andere Steuerzahler seien deshalb mit ihnen hinsichtlich Bezahlung und Besteuerung nicht vergleichbar. Der BFH ließ offen, ob er die Bezahlung und Besteuerung der Abgeordneten für verfassungswidrig oder verfassungskonform hält. Ist sie verfassungskonform, werden die anderen Steuerzahler ohnehin nicht benachteiligt. Sollte sie verfassungswidrig sein, wäre es Sache des Gesetzgebers, durch eine Gesetzesänderung einen verfassungskonformen Zustand herzustellen.
Unser Tipp: Einer der Kläger (Dr. Michael Balke) geht auf jedem Fall vor das Bundesverfassungsgericht. Die Schriftsätze sind schon in Vorbereitung. Die Finanzverwaltung wird den automatischen Vorläufigkeitsvermerk deshalb wohl beibehalten. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren. (Urteil vom 11.9.2008, Az: VI R 13/06)(Abruf-Nr. 083111)