01.05.2003 | Werbungskosten
Studienreise einer Religionslehrerin nach Israel
Aufwendungen einer Religionslehrerin für eine Reise mit dem Schulkollegium zur Partnerschule nach Israel sind als Werbungskosten abziehbar. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Die zehntägige Reise führte zu historisch und religionsgeschichtlich bedeutsamen Orten Israels. Ein Tag war für den Besuch der Partnerschule vorgesehen, mit der seit mehreren Jahren ein reger Schüleraustausch stattfand. An den übrigen Reisetagen standen die Reiseteilnehmer in ständigen Kontakt zu den Lehrern der Partnerschule. Zudem bestätigte die Schulleitung der Lehrerin, dass die Studienfahrt im betrieblichen Interesse lag. Die Richter sahen daher ein überwiegendes berufliches Interesse und ließen die Aufwendungen in Höhe von 3.476 DM zum Abzug zu.
Wichtig: Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az: VI R 36/02). (Urteil vom 15.11.2001, Az: 14 K 1492/01 E)