01.12.2007 | Zahlungstermine beachten
Steuern und Sozialabgaben: Termine 2008
Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern nicht, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Aufschub gibt es nicht.
Unser Service: Damit Sie Ihre Zahlungstermine im Griff haben, haben wir für Sie die Termine in einem Kalender zusammengefasst. Diesen finden Sie auch im Online-Service unter „Arbeitshilfen/Checklisten“ Stichwort „Termine 2008“. Um den Online-Service nutzen zu können, müssen Sie sich unter www.iww.de für „myIWW“ registrieren lassen.
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag (entscheidend ist der Sitz der Einzugsstelle) des laufenden Beschäftigungsmonats melden und bezahlen (Eingang der Zahlung bei der Einzugstelle). Für 2008 gelten folgende Termine.
Fälligkeitstermine für 2008
Januar | Februar | März | April | Mai | Juni |
Dienstag 29.1. | Mittwoch 27.2. | Donnerstag 27.3. | Montag 28.4. | Mittwoch 28.5. | Donnerstag 26.6. |
Juli | August | September | Oktober | November | Dezember |
Dienstag 29.7. | Mittwoch 27.8. | Freitag 26.9. | Mittwoch 29.10.* | Mittwoch 26.11. | Dienstag 23.12. |
Abgabe der (Vor-) Anmeldungen
Die monatlichen Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen müssen Sie jeweils bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt abgeben. Wurde Ihnen eine Dauerfristverlängerung gewährt, verschiebt sich der Termin um einen Monat. Reichen Sie die Anmeldungen vierteljährlich ein, gilt als Abgabetermin der 10. des Folgemonats nach Ablauf des Vierteljahrs.
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