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  • 31.03.2016 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Alle Steuerzahler

    Mustereinspruch Aufwendungen für eine Scheidung

    Ehepartner lassen sich nur scheiden, wenn die Ehe so zerrüttet ist, dass ihnen ein Festhalten an ihr nicht mehr möglich ist. Folglich fallen Scheidungskosten immer zwangsläufig an – und müssen damit als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden; auch ab dem Jahr 2013. Das hat das FG Köln entschieden. Nutzen Sie deshalb diesen Mustereinspruch, verweisen Sie auf den anhängigen Musterprozess beim BFH und wahren Sie so Ihre Chance, dass Ihre Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.