· Fachbeitrag · Abschreibung
Begünstigungszeitraum, Bauantrag, Bauanzeige ‒ Was gilt wann für die Sonder-AfA nach § 7b EStG?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die in § 7b EStG verankerte Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau erheblich verbessert. Allerdings sorgen die verschiedenen Begünstigungszeiträume und Grenzwerte sowie die Begriffe Bauantrag und Bauanzeige oft für Verwirrung. Was gilt denn wann? Und was hat es mit der Baubeginnsanzeige auf sich? SSP bringt Licht ins Dunkel. |
Das sind die Begünstigungszeiträume für § 7b EStG
Wollen Sie für ein Mietobjekt eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG vornehmen, müssen Sie zunächst prüfen, welche Regelung für welchen Zeitraum gilt und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Dazu können Sie folgende Tabelle nutzen:
Bauantrag/Bauanzeige im Zeitraum | |||
01.09.2018 bis 31.12.2021 | 2022 | 01.01.2023 bis 31.10.2029 | |
Art des Objekts | Neue Wohnungen | - | Neue Wohnungen |
Belegenheit des Objekts | EU/EWR | - | EU/EWR |
Standard des Objekts | egal | - | mind. Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse |
Baukostenobergrenze | 3.000 Euro je m² Wohnfläche | - | 5.200 Euro je m² Wohnfläche |
Bemessungsgrundlage (BMG) für Sonder-AfA | AK/HK, maximal aber 2.000 Euro je m² Wohnfläche | - | AK/HK, maximal aber 4.000 Euro je m² Wohnfläche |
Höhe der Sonder-AfA | Fünf Prozent der BMG | - | Fünf Prozent der BMG |
Sonder-AfA für VZ | Jahr der Anschaffung/Herstellung + drei Folgejahre | - | Jahr der Anschaffung/Herstellung + drei Folgejahre |
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