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  • · Fachbeitrag · Abschreibung

    Begünstigungszeitraum, Bauantrag, Bauanzeige ‒ Was gilt wann für die Sonder-AfA nach § 7b EStG?

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die in § 7b EStG verankerte Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau erheblich verbessert. Allerdings sorgen die verschiedenen Begünstigungszeiträume und Grenzwerte sowie die Begriffe Bauantrag und Bauanzeige oft für Verwirrung. Was gilt denn wann? Und was hat es mit der Baubeginnsanzeige auf sich? SSP bringt Licht ins Dunkel. |

    Das sind die Begünstigungszeiträume für § 7b EStG

    Wollen Sie für ein Mietobjekt eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG vornehmen, müssen Sie zunächst prüfen, welche Regelung für welchen Zeitraum gilt und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Dazu können Sie folgende Tabelle nutzen:

     

    Bauantrag/Bauanzeige im Zeitraum

    01.09.2018 bis 31.12.2021

    2022

    01.01.2023 bis 31.10.2029

    Art des Objekts

    Neue Wohnungen

    -

    Neue Wohnungen

    Belegenheit des Objekts

    EU/EWR

    -

    EU/EWR

    Standard des Objekts

    egal

    -

    mind. Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse

    Baukostenobergrenze

    3.000 Euro je m² Wohnfläche

    -

    5.200 Euro je m² Wohnfläche

    Bemessungsgrundlage (BMG) für Sonder-AfA

    AK/HK, maximal aber 2.000 Euro je m² Wohnfläche

    -

    AK/HK, maximal aber 4.000 Euro je m² Wohnfläche

    Höhe der Sonder-AfA

    Fünf Prozent der BMG

    -

    Fünf Prozent der BMG

    Sonder-AfA für VZ

    Jahr der Anschaffung/Herstellung + drei Folgejahre

    -

    Jahr der Anschaffung/Herstellung + drei Folgejahre