· Fachbeitrag · Abschreibung
Einbauküche in vermieteter Immobilie: So schreiben Sie die Kosten optimal ab
| Wenn Sie sich in eine vermietete Immobilie eine Einbauküche einbauen lassen, fahren Sie abschreibungstechnisch am besten, wenn Sie sich die einzelnen Bestandteile in der Rechnung aufschlüsseln lassen. |
FRAGE: Am 10. August 2015 ist eine Einbauküche in eine von mir vermietete Immobilie montiert worden. Die Küche hat 4.752 Euro gekostet. Die Kosten der Elektrogeräte, die im Kaufpreis enthalten waren, hat die Küchenfirma gesondert bescheinigt. Wie kann ich die Küche optimal abschreiben?
ANTWORT: Werden Spüle und Kochherd ersetzt, liegen stets Erhaltungsaufwendungen vor, die Sie sofort in voller Höhe als Werbungskosten abziehen dürfen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig