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  • 02.04.2020 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastungen

    FG: Abrisskosten nicht nach § 33 EStG abziehbar

    | Aufwendungen für den Abriss eines einsturzgefährdeten Gebäudes sind mangels Zwangsläufigkeit jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn die Eigentümer die Instandhaltungspflicht zuvor verletzt hatten. Das hat das FG Hamburg entschieden. |