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  • · Fachbeitrag · Eigenheim

    „Wohn-Riester“-Neuerung ab 2024: Die Riester-Rente nutzen und daheim energetisch sanieren

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | „Wohn-Riestern“ ‒ das kennen die meisten nur im Zusammenhang mit der Finanzierung des Eigenheims und der Ablösung von Darlehen. Seit Jahresbeginn 2024 kann „Wohn-Riester“ aber weit mehr: Die Verträge lassen sich jetzt auch dazu nutzen, bestehendes Wohneigentum energetisch zu sanieren. Wie das geht, zeigt Ihnen SSP anhand eines Beispielfalls. |

    Ausgangsfall: EFH soll energetisch saniert werden

    Malte ist 40 Jahre alt, verheiratet und wohnt seit zehn Jahren in einem Einfamilienhaus (EFH), das ihm gehört. Er will seine laufenden Energiekosten reduzieren. Dazu soll ein Fachunternehmen umfangreiche energetische Sanierungen i. S. v. § 35c EStG vornehmen; konkret geht es um die Erneuerung der Fenster und Außentüren sowie der Heizungsanlage. Malte rechnet mit Gesamtkosten von 30.000 Euro. Das Problem: Malte hat die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung. Deshalb muss er ein mit 4,5 Prozent verzinstes und über zehn Jahre zu tilgendes Bankdarlehen aufnehmen (monatliche Rate: 311 Euro).

     

    Lässt Malte die Maßnahmen durchführen, muss er bei der monatlichen Rate von 311 Euro insgesamt 37.320 Euro bezahlen. Dafür kann er die Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragen. Dadurch spart er insgesamt 6.000 Euro: