· Fachbeitrag · Eigenheim
Wohn-Riester zur Darlehenstilgung: Auf diese Stolperfallen sollten Riester-Sparer achten
| Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Wer einen Riester-Vertrag bespart, kann sich im Alter eine (lebenslange) Rente auszahlen lassen oder das angesparte Kapital dazu nutzen, um Immobiliendarlehen zu tilgen („Wohn-Riester“). Immer wieder landen Wohn-Riester-Fälle vor Gericht. SSP nimmt das zum Anlass, auf aktuell von der Rechtsprechung entwickelte Stolperfallen hinzuweisen. |
Stolperfalle 1: Darlehensbürgschaft von Riester begünstigt?
Wird gefördertes Altersvorsorgekapital (= Wohn-Riester) verwendet, um nach § 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ein Darlehen zu tilgen, muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Auszahlung des geförderten Kapitals und der Darlehenstilgung bestehen.
Der aktuelle Fall vor dem FG Berlin-Brandenburg
Das FG Berlin-Brandenburg musste sich jetzt mit der Frage befassen, ob diese Zusammenhang auch (noch) gegeben ist, wenn der Wohn-Riester-Sparer lediglich eine Bürgschaft für ein Immobiliendarlehen übernommen hat oder das selbstgenutzte Grundstück mit einer Grundschuld belastet wurde.
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