Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 22.06.2017 · Nachricht · Einkommensteuer

    Negative Einkünfte des Erblassers können auf Erben übergehen

    | Normalerweise darf ein Erbe steuerlich nicht ausgeglichene Verluste des Erblassers nicht in seiner eigenen Steuererklärung mit positiven Einkünften verrechnen (SSP 6/2017, Seite 14). Eine Ausnahme gilt für das FG Düsseldorf, wenn die Verluste aus der Vermietung einer Immobilie in Drittstaaten herrühren. Letztlich entscheiden muss aber der BFH. |