· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Vermietung an Angehörige: FG Köln stellt Werbungskostenabzug für Fahrtkosten in Frage
von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Heidenau
| Vermieten Sie eine Wohnung an Angehörige, gab es bisher bei den Werbungskosten nur eine Stolperfalle: Sie dürfen nicht zu billig vermieten. Die Miete muss 50 Prozent der ortsüblichen Miete übersteigen, sonst können Sie die Werbungskosten nur anteilig abziehen. Das FG Köln hat jetzt ein „neues Fass aufgemacht“. Es will bei Angehörigen-Mietverhältnissen Fahrtkosten nicht als Werbungskosten anerkennen. |
Die Grundsätze zu Fahrtkosten bei V+V-Einkünften
Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die in sachlichem Zusammenhang mit dem Vermietungsobjekt entstehen (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG). Darunter fallen auch Fahrtkosten, die durch die laufende Verwaltung des Vermietungsobjekts entstehen. Dies betrifft z. B. Fahrten
- zum Vermietungsobjekt für Absprachen mit Mietern und Handwerkern,
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