29.07.2023 · Nachricht · Erbschaftsteuer
Doppelhaushälfte wird nach Elterntod verbunden: Greift die Selbstnutzungsbefreiung in § 1 Nr. 4c ErbStG?
| Die Selbstnutzungsbefreiung in § 1 Nr. 4c ErbStG greift, wenn der Erwerber die Absicht hat, die Wohnung selbst zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen und diese Absicht auch tatsächlich umsetzt. Das entschied das FG Münster bei einem Sohn, der eine von zwei Doppelhaushälften bewohnte und die dem Vater gehörende andere Häfte nach dessen Tod mit der seinen verband. Die berühmt-berüchtigte Sechs-Monats-Frist gilt in diesem Fall nicht. |
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