· Fachbeitrag · Erneuerbare Energien
Solarstrom vom Balkon: So werden renditestarke Stecker-Solar-Anlagen steuerlich behandelt
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Strom selbst zu erzeugen und zu verbrauchen, wird immer interessanter für Wohnungseigentümer und Mieter. Menschen, die keine Möglichkeit für eine Solaranlage auf dem Dach haben, können Stecker-Solargeräte für den Balkon oder die Terrasse nutzen und damit Strom für den Eigenbedarf produzieren. Die Installation ist einfach, die Rendite attraktiv. Aber wie werden solche Anlagen steuerlich behandelt? SSP liefert die Antwort. |
Das leisten Stecker-Solar-Anlagen
Mit diesen Anlagen haben Sie die Möglichkeit, wie bei einer klassischen Photovoltaikanlage Ihren eigenen Strom zu produzieren. Die Module erzeugen unter Sonneneinstrahlung Solarstrom und dieser wird in das eigene Stromnetz eingespeist. Der Vorteil gegenüber einer herkömmlichen Anlage: Die Installation können Sie selbst vornehmen. Denn es sind für die Inbetriebnahme keine besonderen Anschlüsse erforderlich. Eine normale Steckdose genügt. Dafür darf der Wechselrichter eine maximale Leistung von 600 Watt haben.
Es handelt sich also wirklich um eine kleine Anlage, die regelmäßig aus einer oder zwei Photovoltaikmodulen besteht. Weiterer Vorteil: Ebenso einfach wie die Montage ist die Demontage. Daher können Sie eine entsprechende Anlage ohne Probleme bei einem Umzug mitnehmen. Sie eignet sich daher nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter. Ebenso flexibel ist der Installationsort. So können Sie die Module klassischerweise an einem Balkon, aber auch auf dem Haus- oder Garagendach, einem Schuppen oder im Freiland installieren.
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