· Fachbeitrag · Familienverträge
Verbilligte Vermietung: So ermittelt das Finanzamt die ortsübliche Miete
| Wenn Sie eine Immobilie an ein Familienmitglied verbilligt vermieten, können Sie nur dann 100 Prozent der immobilienbedingten Werbungskosten abziehen, wenn der Mieter mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete zahlt. Die OFD Frankfurt lässt sich in die Karten schauen und verrät, wie die Sachbearbeiter im Finanzamt die ortsübliche Miete ermitteln. Richten Sie Ihre Mietpreisgestaltung daran aus und optimieren Sie das Verhältnis aus zu zahlender Miete und abziehbaren Werbungskosten. |
Das Ermittlungsschema des Finanzamts
Die OFD Frankfurt geht bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete in vier Schritten vor (OFD Frankfurt, Verfügung vom 22.1.2015, Az. S 2253 A - 85 - St 227; Abruf-Nr. 143888):
- 1. Im ersten Schritt wird die ortsübliche Kaltmiete ermittelt.
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