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  • · Fachbeitrag · Familienverträge

    Vermietete Immobilie: Zuwendungsnießbrauch als familiäres Steuersparmodell nutzen

    | Steuersparmodelle gibt es immer weniger. Eines, das noch funktioniert, besteht darin, Einkünfte auf den Nachwuchs zu verlagern. Das ist besonders lukrativ, wenn das Kind über keine eigenen Einkünfte verfügt und es sich bei der Einkünfteverlagerung um solche aus Vermietung und Verpachtung dreht. Das interessante daran: Die Immobilie muss gar nicht (endgültig) übertragen werden; auch ein unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch an Wohn- oder gewerblich genutzten Immobilien führt zum Ziel. SSP stellt Ihnen das Gestaltungsmodell vor. |

    Zuwendungsnießbrauch führt zur Steuerersparnis

    Martin Müller hat eine Einkommensteuerbelastung von 40 Prozent. Zu seinem Vermögen gehört u. a. ein vermietetes Mehrfamilienhaus, das sein Vater 1962 errichtet hat. Er hat es 2005 geerbt. Das Haus ist vollständig abgeschrieben. Darlehensverpflichtungen bestehen auch nicht mehr. Müller erzielt mit der Immobilie jährlich einen (durchschnittlichen) Überschuss von 25.000 Euro.

     

    Müller hat einen 20-jährigen Sohn, der als Student über keine Einkünfte verfügt. Er räumt ihm ein unentgeltliches Nießbrauchsrecht an dem Grundstück ein, das auf fünf Jahre befristet ist. Damit verlagert Müller Vermietungseinkünfte, die bei ihm mit 40 Prozent besteuert werden und eine Steuerlast von 10.000 Euro verursachen, auf seinen Sohn. Weil der über keine anderen Einkünfte verfügt, wird seine Belastung bei ca. 4.000 Euro liegen. Somit ergibt sich eine Steuerersparnis von 6.000 Euro pro Jahr.