· Fachbeitrag · Gestaltungsberatung
Immobilie mit Renovierungsbedarf: So vermeiden Sie anschaffungsnahe Herstellungskosten
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Wenn Sie eine Immobilie erwerben, um sie zu vermieten, müssen Sie diese zunächst oft noch sanieren. Diese Aufwendungen können Sie sofort steuermindernd absetzen. Es sei denn, es handelt sich um anschaffungsnahe Herstellungskosten. Die haben den Nachteil, dass Sie die Werbungskosten dann nur gestreckt über die AfA geltend machen können. SSP zeigt Ihnen, wie Sie die Steuerfalle anschaffungsnahe Herstellungskosten bei aktuellen Sanierungen vermeiden und warum der Gesetzgeber die Steuerfalle möglicherweise schon bald selbst entschärft. |
Die ungünstige Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG
Fallen bei einem VuV-Objekt Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten an, sind diese grundsätzlich sofort im Zahlungszeitpunkt als Werbungskosten abzugsfähig (§ 11 Abs. 2 S. 1 EStG). Eine Ausnahme gilt für anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Als solche werden Maßnahmen definiert, die
- innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Objekts durchgeführt werden und
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