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  • 19.04.2018 · Nachricht · Grunderwerbsteuer

    BFH: Nicht jede entgeltliche Mieterdienstbarkeit erhöht die Steuer

    | Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer ist die Gegenleistung. Sie umfasst den Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen. Eine entgeltliche Mieterdienstbarkeit muss dagegen nicht zwingend eine Gegenleistung darstellen, entschied jetzt der BFH. |