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  • 12.09.2014 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer

    Zwangsversteigerung: Instandhaltungsrücklage erhöht Steuer

    | Erwerben Sie im Rahmen einer Zwangsversteigerung eine Immobilie inklusive einer Instandhaltungsrücklage, mindert diese Rücklage die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nicht. Ob diese Auffassung des FG Sachsen richtig ist, muss jetzt der BFH entscheiden. |

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