· Fachbeitrag · Grundsteuer
So wehren Sie sich gegen aktuelle Grundsteuer-Bescheide
| Das BVerfG muss klären, ob die Einheitswerte für Immobilien zur Ermittlung der Grundsteuer verfassungsgemäß sind. Daraus resultieren für Sie zwei Möglichkeiten, sich gegen zu hohe Grundsteuern zu wehren. |
- Haben Sie für eine Immobilie einen aktuellen Einheitswertbescheid erhalten, sollten Sie dagegen innerhalb eines Monats mit Hinweis auf den beim BVerfG anhängigen Musterprozess (Az. 2 BvR 287/11) beim Finanzamt Einspruch einlegen und bis zur Klärung ein Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen.
- Ist die Einspruchsfrist bereits abgelaufen, empfehlen wir einen Antrag auf eine berichtigende Einheitswertfortschreibung wegen der strittigen Ermittlung des Einheitswerts. Lehnt das Finanzamt diese Berichtigung ab, gehen Sie auch dagegen mit einem Einspruch vor.
PRAXISHINWEIS | Bei der Gemeinde, an die Sie die Grundsteuer bezahlen müssen, sollten Sie keinen Einspruch einlegen. Das hat zum einen keine Aussicht auf Erfolg. Zum zweiten erheben die Gemeinden anders als das Finanzamt für die Bearbeitung von Einsprüchen meist Gebühren. |
Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 5 | ID 32398120