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  • · Nachricht · Immobilien

    Drei mündliche Verhandlungen beim BFH: Wann sind Instandsetzungskosten als Werbungskosten absetzbar?

    | Wer mehr zur Materie „wann sind Instandsetzungskosten eines Gebäudes sofort absetzbare Werbungskosten und wann nur über die Gebäudeabschreibung absetzbare Herstellungskosten“ wissen will, sollte am 14. Juni zum BFH nach München kommen. Dort werden um 9.00 Uhr, 10.00 Uhr und 11.00 Uhr drei interessante Zweifelsfragen verhandelt. |

     

    • 1. Im ersten Fall (Az. IX R 25/14) geht es um die Frage: Sind Aufwendungen, die aus anderen Gründen (z. B. Standardsprung) bereits als Herstellungskosten im Sinne von § 255 HGB zu klassifizieren sind, in die 15-Prozent-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG einzubeziehen? Die Vorinstanz (FG München, Urteil vom 25.2.2014, Az. 6 K 2930/11) hat das bejaht.

     

    • 2. Fall Nummer Zwei (Az. IX R 15/15) beschäftigt sich damit, ob Aufwendungen, die zur Erlangung der „Betriebsbereitschaft“ aufgewendet werden und danach begrifflich Anschaffungskosten im Sinne von § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB darstellen, von vornherein aus dem Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (hier 15-Prozent-Grenze) auszuklammern sind? Das FG München (Urteil vom 3.2.2015, Az. 11 K 1886/12) hat dies zum Nachteil der Steuerzahler verneint.

     

    • 3. Ab 11.00 Uhr verhandelt der BFH (Az. IX R 22/15) dann die Frage, ob Aufwendungen für Schönheitsreparaturen und Erhaltungsarbeiten, die jährlich anfallen, in die Prüfung von anschaffungsnahen Herstellungskosten im Rahmen einer umfassend durchgeführten Instandsetzung und Modernisierung einzubeziehen sind. Auch hier hat die Vorinstanz (FG Münster, Urteil vom 25.9.2104, Az. 8 K 4017/11 E) fiskalfreundlich entschieden.
    Quelle: ID 44041040