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  • · Fachbeitrag · Immobilien

    So beteiligen Sie den Fiskus ab diesem Jahr an der energetischen Sanierung Ihres Eigenheims

    von Dipl.-Volkswirt Günter Göbel, Würzburg

    | Der Bundesrat hat am 20.12.2019 das „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ (Abruf-Nr. 213348 ) gebilligt. Es ist damit am 01.01.2020 in Kraft getreten. Ein wichtiger Bestandteil davon ist der neue § 35c EStG . Er gewährt Ihnen einen großzügigen „Steuerabzug“, wenn Sie Ihr Eigenheim energetisch sanieren. Erfahren Sie, welche Maßnahmen der Gesetzgeber fördert und in welcher Höhe Sie Ihre Aufwendungen steuermindernd geltend machen können. |

    Die Ziele des neuen § 35c EStG

    Mit dem neuen § 35c EStG fördert der Staat energetische Sanierungen selbstgenutzter Wohngebäude mit einem progressionsunabhängigen Steuerabzug. Damit soll das Ziel unterstützt werden, die Treibhausgase bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Die Förderung ergänzt die „bestehende Förderkulisse“ (z. B. KfW-Darlehen). Dadurch, dass man Aufwendungen direkt von der Steuerschuld abziehen kann, will der Gesetzgeber sicherstellen, dass

    • möglichst viele Eigenheimbesitzer von der Maßnahme profitieren, und