· Fachbeitrag · Leserforum
Fotovoltaik: Drei Antworten auf neue Praxisfragen
| Zum Thema Fotovoltaik tauchen ständig neue steuerliche Fragen auf. Hier drei Antworten zu Fragen, die jüngst in der Redaktion aufgelaufen sind. |
Frage: Mein Mandant hat einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro von der Gemeinde zum Kauf einer Fotovoltaikanlage (Kaufpreis 50.000 Euro) erhalten. Wie ist dieser Zuschuss steuerlich zu behandeln?
Antwort: Ihr Mandant hat hier ein Wahlrecht. Er kann den Zuschuss erfolgsneutral oder erfolgswirksam behandeln. Erfolgsneutral bedeutet, dass die abzuschreibenden Anschaffungskosten um den Zuschuss gemindert werden. Bei der erfolgswirksamen Berücksichtigung wird der Zuschuss im Jahr der Zahlung als Betriebseinnahme verbucht (R 6.5 Abs. 2 EStR).
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