· Fachbeitrag · Photovoltaikanlagen
Neuregelung für kleine Photovoltaikanlagen: So reduzieren Sie jetzt Ihre Erklärungspflichten
von Dipl.-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Heidenau
| Der Gesetzgeber will Ihre Entscheidung, eine Photovoltaikanlage zu installieren und zu betreiben, nicht länger durch belastende Erklärungs- und Abgabepflichten hemmen. Er hat daher die Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen von der Gewerbesteuer und der Pflichtmitgliedschaft in der IHK befreit. SSP zeigt, worauf Sie achten müssen. |
Welche Anlagen von der Neuregelung profitieren
Nach § 3 Nr. 32 GewStG wird der (ausschließliche) Betrieb der Photovoltaikanlage von der Gewerbesteuer befreit, wenn Strom aus einer auf, an oder in einem Gebäude angebrachten Anlage bis zu einer installierten Leistung von zehn kW produziert wird. Erfasst werden nicht nur Anlagen auf, an oder in eigengenutzten Gebäuden, sondern auch Anlagen auf, an oder in
- vermieteten,
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