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  • 29.01.2024 · Nachricht · Privates Veräußerungsgeschäft

    BFH stellt klar: Die Veräußerung eines Gartengrundstücks ist nicht steuerbegünstigt

    | Die Veräußerung eines abgetrennten unbebauten (Garten-)Grundstücks fällt nicht unter den einkommensteuerlichen Befreiungstatbetand „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“. Das hat der BFH klargestellt. |