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  • 26.10.2023 · Fachbeitrag · Privates Veräußerungsgeschäft

    Zeitlich getrennter Erwerb von Wohnung und Garage: Was ist mit der Zehn-Jahres-Frist?

    | Wird eine vermietete Eigentumswohnung mit Garage veräußert, sollten zwischen Erwerb und Veräußerung mindestens zehn Jahre liegen, sonst muss der realisierte Gewinn versteuert werden. Das besagt § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 EStG. Aber was gilt, wenn Eigentumswohnung und Garage zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben wurden und die Zehn-Jahres-Frist bei der Veräußerung für die Eigentumswohnung schon abgelaufen ist, für die Garage jedoch noch nicht? SSP klärt anhand von zwei Musterfällen auf. |