21.02.2024 · Nachricht · PV-Anlagen
PV-Anlage ist ab 2022 steuerbefreit: Ist die Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 EStG im Anschaffungsjahr 2021 trotzdem voll..
| Ein SSP-Leser hat im Jahr 2021 eine PV-Anlage installiert; seit 2022 ist sie nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreit. Für 2021 hat der Leser die Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 EStG geltend gemacht. Die will das Finanzamt aufgrund von § 3c EStG nur anteilig – mit 1/20stel – berücksichtigen, weil ab 2022 ein Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen bestünde. Hat das Finanzamt Recht? |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig