12.04.2024 · Nachricht · PV-Anlagen
PV-Anlage wird ab 2022 rückwirkend steuerfrei: Ist die Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 EStG für 2021 trotzdem noch zulässig?
| Ein SSP-Leser hat im Jahr 2021 eine PV-Anlage mit 10,25 kWp installiert. Seit 2022 ist sie nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei. Für 2021 hatte der Anlagenbetreiber die Sonder-AfA von 20 Prozent nach § 7g Abs. 5 EStG geltend gemacht. Jetzt hat das Finanzamt den Steuerbescheid für 2021 geändert und die Sonder-AfA mit Verweis auf das BMF-Schreiben vom 17.07.2023 (Az. IV C 6 – S 2121/23/10001 :001, Abruf-Nr. 236439 ) rückwirkend auf null Euro reduziert. Zu Recht? |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig