11.03.2024 · Nachricht · PV-Anlagen
Zwei Anlagen auf Einfamilienhaus und „Schuppen“: Umsatzsteuer bei Ertragsteuerbefreiung?
| Ein Leser betreibt eine PV-Anlage mit 15,3 kWp auf seinem privaten Einfamilienhaus und eine PV-Anlage mit zehn kWp auf dem dazugehörigen Schuppen. Ertragsteuerlich sind beide Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei. Die Einspeisevergütungen werden jedoch weiterhin zzgl. Umsatzsteuer vergütet. Der Leser will wissen, ob er diese noch ans Finanzamt abführen und Umsatzsteuererklärungen abgeben muss? |
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