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  • · Fachbeitrag · PV-Anlagenbesteuerung

    § 3 Nr. 72 EStG: Sind Rückzahlungen von Einspeisevergütungen trotzdem abzugsfähig?

    | Mit Wirkung zum 01.01.2022 wurde mit § 3 Nr. 72 EStG eine Steuerbefreiung eingeführt, die die meisten PV-Anlagen betrifft. In der Praxis stellt sich die Frage, wie bei einer nach dem 31.12.2021 erfolgten Rückzahlung von Erlösen zu verfahren ist, wenn diese bei ihrem Zufluss vor dem 01.01.2022 der Besteuerung unterlagen. Darüber muss in Kürze der BFH entscheiden. |

     

    Szenario 1: Anlagenbetreiber hat Gutschrift erhalten

    Ist dem Betreiber nach dem 31.12.2021 eine Gutschrift zugeflossen, die sich auf Einspeisungen vor dem 01.01.2022 bezieht, ist diese bereits gemäß § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei. Zudem bleibt der volle Betriebsausgabenabzug für die Zeit vor dem 01.01.2022 bestehen.

     

    • Beispiel

    M hat 2021 durch seine PV-Anlage insgesamt 10.000 kWh an den Netzbetreiber geliefert, die Vergütung belief sich auf zehn Cent je kWh (= 1.000 Euro). Weil ihm der Netzbetreiber im Jahr 2021 lediglich Abschläge von insgesamt 600 Euro ausgezahlt hatte, wurden M im Jahr 2022 weitere 400 Euro gutgeschrieben.

     

    Lösung: M kann bis zum 31.12.2021 alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der PV-Anlage geltend machen. Von der Einspeisevergütung unterliegen nur 600 Euro der Besteuerung (Zufluss 2021). Die Nachzahlung in 2022 ist steuerfrei.

      

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