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  • · Fachbeitrag · Schenkungsteuer

    Eigenheimübertragung und Rückkauf: Ehepartner schenkungsteuerfrei mit Geld ausstatten

    | Schenkt ein Ehepartner dem anderen Geld, interessiert sich auch das Finanzamt für diese noble Geste. Übersteigt die Zuwendung nämlich den Freibetrag von 500.000 Euro, wird Schenkungsteuer fällig. Diese Schenkungsteuer kann vermieden werden, wenn ein Ehegatte Bargeld besitzt und auch Eigentümer des Eigenheims ist, in dem die Ehegatten leben. Erfahren Sie nachfolgend, wie das Modell funktioniert. |

    Das Modell am konkreten Beispiel

    Am besten verstehen Sie das Modell, wenn man es mit einem Beispiel veranschaulicht.

     

    • Beispiel

    Ein Ehegatte ist Eigentümer des Eigenheims (Wert eine Mio. Euro). Auf seinem Festgeldkonto befindet sich ein Betrag von zwei Mio. Euro. Sein Ehegatte hat kein Vermögen. Der vermögende Gatte möchte dem vermögenslosen eine Mio. Euro zuwenden. Denkbar sind hier drei Varianten:

     

    • 1. Der Ehegatte schenkt seinem Ehepartner von seinem Festgeldkonto eine Mio. Euro.
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    • 2. Der Ehegatte schenkt dem anderen Ehegatten das Eigenheim und kauft es nach einer gewissen Schamfrist wieder zurück (Eigenheimschaukel).
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    • 3. Die Eheleute leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und beenden diese. Die so entstehende Zugewinnausgleichsforderung ist nicht schenkungsteuerpflichtig (Güterstandsschaukel).