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  • 19.11.2013 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    Baudenkmal: Aufnahme von Verwandten bleibt „Eigennutzung“

    | Nutzen Sie ein Baudenkmal zu eigenen Wohnzwecken, können Sie Sanierungsaufwendungen im Kalenderjahr des Abschlusses der Bauarbeiten und in den folgenden neun Jahren zu insgesamt 90 Prozent als Sonderausgaben steuerlich geltend machen (§ 10f EStG). Das gilt nach einer Entscheidung des FG Niedersachsen selbst dann, wenn in der Immobilie auch Verwandte wohnen. |