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  • 23.04.2013 · Fachbeitrag · Spekulationsgeschäft

    Rückkaufklausel im Grundstücksvertrag ohne Steuervorteil

    | Um eine Zwangsversteigerung zu vermeiden, verkaufen Eigentümer die Immobilie gerne an Verwandte oder Bekannte und lassen sich im Notarvertrag einen festen Rückkaufszeitpunkt und -preis zusichern. Wer solche Transaktionen plant, sollte wissen, dass nach Auffassung des FG Münster beim Rückkauf eine neue Spekulationsfrist beginnt (FG Münster, Urteil vom 30.10.2012, Az. 1 K 2240/09 E; Abruf-Nr. 130416 ; rechtskräftig). |