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  • · Fachbeitrag · Steueränderungen

    Bundesregierung will energetische Sanierung von Wohngebäuden in Kürze steuerlich fördern

    | Der Staat wird energetische Sanierungen von Wohngebäuden in Kürze steuerlich besser fördern. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 6. Juni 2011 vor, dem der Bundesrat am 17. Juni 2011 mit Änderungswünschen zugestimmt hat. Vermietern, Besitzern von Eigentumswohnungen oder klassischen Eigenheimbesitzern winken deshalb in Kürze erhebliche Steuervorteile bei energetischen Sanierungen. |

    Der gesetzliche Hintergrund

    Ausgangspunkt ist der „Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“, den die Bundesregierung am 6. Juni 2011 beschlossen hat und der am 17. Juni vom Bundesrat diskutiert worden ist. Das Gesetz hat zwei Fördertatbestände bzw. Ansprechpartner:

     

    • 1.Vermieter: Einführung von § 7e Einkommensteuergesetz (EStG)