· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Das neue BFH-Urteil zur Bruchteilsgemeinschaft: Das Ende aller Vorsteuerabzugsmodelle?
| Die „Mähdrescher-Rechtsprechung“ des BFH hatten insbesondere Grundstücksgemeinschaften ‒ häufig Ehepaare ‒ genutzt, um den Vorsteuerabzug zu optimieren. Diesem Modell hat der BFH jetzt eine Absage erteilt. Erfahren Sie, was der BFH entschieden hat und was an Modellen zur Optimierung des Vorsteuerabzugs übrig bleibt. |
So lief es bisher in der Praxis
Ein Beispiel zeigt, wie das Modell bisher funktioniert hat:
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Eine Bruchteilsgemeinschaft, bestehend aus den Brüdern A und B, erwirbt laut Rechnung einen Mähdrescher (jeweiliger Anteil 50 Prozent). Beide Landwirte haben auf die Besteuerung nach § 24 UStG verzichtet. Der BFH hat den Fall wie folgt gelöst (BFH, Urteil vom 01.10.1998, Az. V R 31/98 und BFH, Urteil vom 28.08.2014, Az. V R 49/13, Abruf-Nr. 173240): Jeder der Gemeinschafter kann anstelle der Gesellschaft den Vorsteuerabzug gemäß seinen Anteilen an der Bruchteilsgemeinschaft vornehmen, wenn
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