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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Das neue BFH-Urteil zur Bruchteilsgemeinschaft: Das Ende aller Vorsteuerabzugsmodelle?

    | Die „Mähdrescher-Rechtsprechung“ des BFH hatten insbesondere Grundstücksgemeinschaften ‒ häufig Ehepaare ‒ genutzt, um den Vorsteuerabzug zu optimieren. Diesem Modell hat der BFH jetzt eine Absage erteilt. Erfahren Sie, was der BFH entschieden hat und was an Modellen zur Optimierung des Vorsteuerabzugs übrig bleibt. |

    So lief es bisher in der Praxis

    Ein Beispiel zeigt, wie das Modell bisher funktioniert hat:

    • Beispiel

    Eine Bruchteilsgemeinschaft, bestehend aus den Brüdern A und B, erwirbt laut Rechnung einen Mähdrescher (jeweiliger Anteil 50 Prozent). Beide Landwirte haben auf die Besteuerung nach § 24 UStG verzichtet. Der BFH hat den Fall wie folgt gelöst (BFH, Urteil vom 01.10.1998, Az. V R 31/98 und BFH, Urteil vom 28.08.2014, Az. V R 49/13, Abruf-Nr. 173240): Jeder der Gemeinschafter kann anstelle der Gesellschaft den Vorsteuerabzug gemäß seinen Anteilen an der Bruchteilsgemeinschaft vornehmen, wenn

    • er Leistungsempfänger ist,
    • die empfangene Leistung in seinem Unternehmen einsetzt und
    • die Bruchteilsgemeinschaft selbst keine Umsätze ausführt.