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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Fotovoltaikanlage: Zwei Steuerrisiken beim Wechsel zur Kleinunternehmerregelung kennen

    | Die meisten Steuerzahler, die sich auf dem Dach ihres Eigenheims eine Fotovoltaikanlage installieren haben lassen, haben sich für die Option zur Umsatzsteuer entschieden, um beim Kauf der Anlage die Vorsteuer erstattet zu bekommen. Nach fünf Jahren können diese Steuerzahler zur Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wechseln. Damit der Wechsel den erhofften steuerlichen Benefit bringt, gibt es aber einiges zu beachten. |

    Berichtigungszeitraum zum Vorsteuerabzug beachten

    Eigentümer einer Fotovoltaikanlage, die von der umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wechseln wollen, müssen bedenken, dass es einen Berichtigungs- (Überwachungs)zeitraum für den Vorsteuerabzug gibt. Wechseln Sie zur Kleinunternehmerregelung, bevor der Überwachungszeitraum abgelaufen ist, müssen Sie die Vorsteuererstattung aus dem Kauf der Anlage teilweise zurückzahlen (§ 15a UStG).

     

    • Dauer des Berichtigungszeitraums nach § 15a Abs. 1 UStG

    Art der Fotovoltaikanlage

    Auf-Dach-Anlage

    Dachintegrierte Anlage

    Überwachungszeitraum

    5 Jahre

    10 Jahre