· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Kein § 13b UStG für Betreiber von Fotovoltaikanlagen
| Betreibt ein Eigenheimbesitzer eine Fotovoltaikanlage, speist den Strom gegen Vergütung ins Netz eines Stromanbieters ein und lässt sich beim Finanzamt nicht als Kleinunternehmer registrieren, müssen seine gestellten Rechnungen bzw. seine erhaltenen Gutschriften Umsatzsteuer ausweisen. Das hat die Landesfinanzdirektion (LFD) Thüringen klargestellt. |
PRAXISHINWEISE |
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Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 4 | ID 42316938