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Sozialer Wohnbau: „Meck-Pom“-Zuschuss ist nicht steuerbar
| Zahlungen, die im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung an Vermieter geleistet werden, sind nicht umsatzsteuerbar ‒ und auch nicht umsatzsteuerpflichtig. Sie sind „echte“ Zuschüsse. Diese Auffassung hat das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern verkündet (FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Erlass vom 13.10.2022, Az. S 7200-00000-2021/004, Abruf-Nr. 233775 ). |
Quelle: ID 49193943