21.01.2016 · Fachbeitrag · Vermietung
AfA: Kaufpreisaufteilung im Notarvertrag ist maßgeblich
| Vermietet ein Steuerzahler erstmals eine erworbene Immobilie, ist bei der Berechnung der Abschreibung die Kaufpreisaufteilung im Notarvertrag zugrunde zu legen. Etwas anderes gilt nach Auffassung des BFH nur, wenn das Finanzamt nachweisen kann, dass die Kaufpreisaufteilung nur zum Schein getroffen wurde oder dass ein steuerlicher Gestaltungsmissbrauch vorliegt, um die steuermindernde Abschreibung in die Höhe zu treiben. |
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