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  • 12.01.2023 · Nachricht · Vermietung

    BFH: Mieterabfindungen sind keine Herstellungskosten

    | Der Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG (anschaffungsnahe Herstellungskosten) ist auf bauliche Maßnahmen an Einrichtungen des Gebäudes oder am Gebäude selbst beschränkt. Aufwendungen, die durch die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen lediglich (mit-)veranlasst sind, unterfallen nicht § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Deshalb sind Mieterabfindungen keine anschaffungsnahen Herstellungskosten, sondern sofort abzugsfähige Werbungskosten – so entschied jetzt der BFH. |