· Fachbeitrag · Vermietung
Gebäudeabschreibung trotz mittelbarer Grundstücksschenkung: So wahren Sie Ihre Rechte
| Können Kinder, die von ihren Eltern Geld geschenkt bekommen, um damit eine konkrete Mietimmobilie zu kaufen, die Gebäudeabschreibung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Niedersachsen hat zuvor eine steuerzahlerfreundliche Ansicht vertreten. |
Die Grundsätze zur mittelbaren Grundstücksschenkung
Eine mittelbare Grundstücksschenkung ist anzunehmen, wenn der Schenker dem Beschenkten Geld zur Verfügung stellt und bestimmt, mit dem Geld eine bestimmte Immobilie zu erwerben oder zu bebauen. Kann der Beschenkte nicht über das Geld, sondern erst über das damit erworbene Grundstück verfügen, ist Gegenstand der Schenkung das Grundstück (BFH, Urteil vom 23.4.2009, Az. IV R 9/06, Abruf-Nr. 092256).
Wichtig | Die Finanzverwaltung gewährt Beschenkten keine Gebäudeabschreibung als Werbungskosten. Grund: Der Beschenkte hatte zum einen keine eigenen Anschaffungskosten. Und auch die „Ausnahme-Abschreibungs-Vorschrift“ bei unentgeltlichem Erwerb (§ 11d Abs. 1 EStDV) greift nicht, weil der Schenker nie Eigentümer der Immobilie war.
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