06.01.2017 · Fachbeitrag · Vermietung
Leerstand wegen fraglicher Eigentumsverhältnisse unschädlich
| Kann eine Immobilie nicht vermietet werden, weil z. B. die Eigentumsverhältnisse ungeklärt sind, kann der Vermieter Werbungskosten in der Leerstandszeit trotzdem abziehen, wenn er seine Einkünfteerzielungsabsicht nachweist. Der Nachweis ist erbracht, wenn der Vermieter während des Leerstands daran arbeitet, die Vermietungshemmnisse zu beseitigen und sofort, nachdem die Hemmnisse beseitigt sind, Anstrengungen unternimmt, die Immobilie zu vermieten. Das hat das FG Düsseldorf klargestellt. |
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