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  • · Fachbeitrag · Vermietung

    OFD äußert sich zur Besteuerung von Grundstücksgemeinschaften

    | Sind mehrere Personen Eigentümer eines Grundstücks, schauen die Sachbearbeiter des Finanzamts ganz genau hin, wem Einnahmen und Werbungskosten zuzurechnen sind und ob ein steuerlicher Gestaltungsmissbrauch vorliegt. Wertvolle Hinweise, wie die Finanzbeamten alle möglichen Vorgänge beurteilen, liefert eine Verfügung der OFD Frankfurt. |

     

    PRAXISHINWEISE |  

    • Es ist davon auszugehen, dass die Sachbearbeiter in den Finanzämtern die zahlreichen Beispiele in der Verfügung zum Anlass nehmen werden, Steuererklärungen von Vermietern genauer unter die Lupe zu nehmen. Bevor Miteigentümer also steuerliche Gestaltungen umsetzen möchten, lohnt sich ein Blick in die Verfügung der OFD Frankfurt.
    • Generell abzuraten ist von Überkreuzvermietungen, um steuerlich zu verrechnende Verluste zu produzieren. Diese werden als Gestaltungsmissbrauch angesehen.

    (OFD Frankfurt am Main, Verfügung vom 11.10.2013, Az. S 2253 A - 84 - St 213; Abruf-Nr. 133613).

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 6 | ID 42419726