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  • 16.12.2014 · Fachbeitrag · Vermietung

    Revisionsverfahren zum Disagio bei Immobilienfinanzierung

    | Finanziert ein Vermieter eine Immobilie über ein Darlehen, lässt das Finanzamt auch ein marktübliches Disagio im Jahr der Zahlung in voller Höhe zum Werbungskostenabzug zu. Marktüblich ist für das FG Rheinland-Pfalz ein Disagio von fünf Prozent bei mindestens fünfjähriger Zinsbindung. Als marktunüblich bewertet das Gericht dagegen ein Disagio von zehn Prozent bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Dagegen wehrt sich der Vermieter mit einem Musterprozess beim BFH. |