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  • · Nachricht · Vermietung und Verpachtung

    Neuer Teilerlass der Grundsteuer ab 2008 verfassungsgemäß

    | Die Neuregelung des Anspruchs auf Teilerlass der Grundsteuer bei einem geminderten Mietertrag durch das Jahressteuergesetz 2009 und die Anwendung der Neuregelung bereits für das Jahr 2008 sind nach Ansicht des BFH mit dem Grundgesetz vereinbar. |

     

    Hintergrund | Nach der ab dem Jahr 2008 geltenden Neuregelung in § 33 Abs. 1 Grundsteuergesetz besteht ein Anspruch auf Teilerlass der Grundsteuer nur noch, wenn der tatsächliche Rohertrag in einem Jahr um mehr als 50 Prozent niedriger ist als der normale Rohertrag. In diesem Fall wird die Grundsteuer in Höhe von 25 Prozent erlassen. Wird kein Rohertrag erzielt, wird ein Erlass in Höhe von 50 Prozent gewährt. Die davor geltende Regelung gewährte einen Erlass bereits bei einem 20 Prozent geringerem Rohertrag.

     

    Nach Ansicht des BFH hat der Gesetzgeber mit den neuen Regeln und der Anwendung bereits ab 2008 den ihm vom Grundgesetz eingeräumten Gestaltungsspielraum nicht überschritten (BFH, Urteil vom 18.4.2012, Az. II R 36/10).

     

    Beachten Sie | In diesem Verfahren musste der BFH nicht prüfen, ob die Anknüpfung der Grundsteuer an die Einheitswerte für die Jahre ab 2008 noch verfassungsgemäß ist oder ob dies wegen der für die Einheitsbewertung maßgebenden Wertverhältnisse vom 1. Januar 1964 bzw. im Beitrittsgebiet vom 1. Januar 1935 nicht der Fall ist.

    Quelle: ID 33948760